Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
DSGVO - Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV)
Seit dem 25. Mai 2018 gilt das neue europäische Datenschutzgesetz. Alle Firmen müssen entsprechend der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handeln. Ein wichtiger Teil dieser Verordnung ist der Vertrag, der die Auftragsverarbeitung von Dienstleistern regelt. Diesen Vertrag müssen alle Unternehmen mit ihren IT-Dienstleistern vereinbaren, wenn diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Also unsere Kunden auch mit uns, wenn wir beispielsweise eine Datensicherung zur Überprüfung erhalten.
Wir haben einen entsprechenden AV-Vertrag aufsetzen lassen, der alle relevanten Themen regelt. Kunden, die mit uns diesen Vertrag abschließen, erhalten so eine schnelle und einfache Lösung um den Anforderungen der DSGVO diesbezüglich gerecht zu werden. Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie auch auf eRecht24.de und heise.de.
1. AV-Vertrag herunterladen und auf Ihrem Firmenpapier ausdrucken
2. Ihre Firmenadresse und das Datum des ersten Auftrags mit Klaes eintragen
3. Unterschreiben und zu uns schicken (auch gescannt per Mail: welcome@klaes.com)