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Hard- und Software auf ein Jahr gesenkt
Oder wie das Bundesministerium der Finanzen formuliert:
"Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung ... wird auf ein Jahr herabgesetzt"
Das gilt auch für den Restwert von Wirtschaftsgütern, die vorher angeschafft wurden - siehe "Punkt III. Anwendung".
Infomail des BMI vom 26.02.2021 (PDF)
Quelle: BMI